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Warum O2
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Hallo zusammen, 

Ich hatte von 20.09.2023 bis 15.01.2023 Netzstörung. Habe alles offiziell vom ersten Tag bei O2 gemeldet und Bestätigung von den bekommen. Am 15.01.2024 hat O2 die Störung behoben und mich darüber informiert, daraufhin habe ich bei O2 ein Antrag auf Entschädigung eingereicht und einiger Zeit später eine Antwort mit einer Absage erhalten, laut O2 war in den 117 Tagen keine Störung länger als 48 Stunden, ist das zu fassen, das heißt für mich es gab über 58 verschiedene Störungen?

Kann einer mir dabei helfen? Hat einer auch schon sowas erlebt? 

 

VG Alex 

 

o2_Giulia, 02.03.2024, 14:16: verschoben von Austausch rund um die O₂ Community zu O₂ Mobilfunk: Rechnung

hast du auch die Einwilligungen eingestellt?

dann kannst du das auch noch der Bundesnetzagentur melden,

falls du noch die Nerven dazu hast.

 


Danke für den Tipp, werde ich machen 


Guten Morgen @Alex20,

das du angerufen wirst und dann technisch aufgelegt wird soll nicht sein. Ich verstehe absolut, dass du davon genervt bist. Poales hat dir bereits unseren hilfreichen FAQ Link dazu gesendet 👍

Ich werde deine Ablehnung zu Kontaktwünschen selbstverständlich sofort erneut in unseren Systemen vermerken.

Liebe Grüße

Kathi 

 


Hallo,

das ist leider eine unschöne Vorgehensweise von o2. Alles was so bei 50 - 80 Euro liegt, geht nicht mit Entschädigung. Wird es mehr, wehren sie sich mit Händen und Füßen. Ich hatte auch eine Störung vom 27.11. bis 20.12. gab kein Geld. Störung ist bis jetzt nicht behoben. Als ich es dann nochmal gemeldet habe, diesmal vom 23.12 bis 03.01. wurde es auch abgelehnt. Ich habe in beiden Fällen Widerspruch eingelegt. Für die 10 Tage gab es dann 80 Euro. Aber bei der längeren Störung konnte ich soviel schreiben wie ich wollte. Keine Chance. Dabei muss o2 beweisen, dass es nur teilweise ausgefallen ist. Nicht der Kunde. Und man gibt ja seinen Standort an. Also müssten sie jemanden schicken, der an dem Standort prüft. Macht aber niemand. Im TKG steht auch, dass der Anbieter die Störung schnellstmöglich zu beheben hat. Bei mir sind es jetzt über 4 Monate. Und leider kenne ich das Vorgehen. Als Mitarbeiter in der One-Tech Abteilung bei TEF, habe ich häufig von den Kunden die gleiche Ausrede von o2 gehört. Habe auch gekündigt. Die Bundesnetzagentur macht nämlich auch nichts. Man wird informiert über den Vorgang mit Nummer und das war's. Und bei Entschädigung wird die Schlichtungsstelle angeboten. Aber irgendwann kann man nicht mehr.

Mfg C.


Störung ist bis jetzt nicht behoben.

@Tech-Line 

es gibt eigentlich erst etwas an Entschädigung, wenn die Störungen behoben sind.

und nur bei einem Komplettausfall.

Hast du die Störung regelmäßig gemeldet?

 

Die Störung hatte einen Komplettausfall eines Dienstes, z. B. Telefonieren oder Internetnutzung, für 3 oder mehr Tage zur Folge – gerechnet ab dem Zeitpunkt Ihrer Störungsmeldung.

https://www.o2online.de/service/entschaedigung/


Ich habe die Störung immer wieder gemeldet. Habe aber am 20.12.2024 eine SMS bekommen, in der Stand, dass die Störung jetzt behoben ist und ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann. Das habe ich auch getan. Da die Störung aber weiterhin vorhanden war, habe ich sie am 23.12.2024 erneut gemeldet und dann am 03.01.2025 eine SMS bekommen, dass die Störung wieder behoben ist. In beiden Fällen wurde mein Antrag auf Entschädigung abgelehnt, weil es ja angeblich nur teilweise ausgefallen ist. Ich habe dann in beiden Fällen widersprochen. Für die 2. Störung gab es dann aber eine Entschädigung. Das Witzige dabei war, dass es erst abgelehnt wurde, dann hieß es "sie haben Recht und einem guten Argument verschließen wir uns nicht und nach 2 Wochen kam wieder eine Ablehnung der Entschädigung, obwohl die schon gutgeschrieben wurde. Nur für den ersten Zeitraum gab es nichts, bzw nur 5 Euro für die ersten 4 Tage (eigentlich hätten es 10 sein müssen) dann wurde das Ticket geschlossen. Ich habe es neu gemeldet, nach 48 Stunden wieder geschlossen und ich habe es wieder gemeldet und zusätzlich eine Email geschrieben und mich beschwert, dass es 2 Mal geschlossen wurde. Die Antwort auf diese E-Mail war, dass es ihnen leid tut und dass es sich tatsächlich um eine zusammenhängende Störung handelt. Das die Schließungen nicht bei mir den Anschein erwecken sollen, dass dem Problem nicht vernünftig nachgegangen wird. Hat aber alles nichts gebracht. Bis heute warte ich nach wie vor auf 205 Euro Entschädigung. Und nochmals zur Info: Ich war One-Tech! Das schließt alle Teich-Gebiete bei o2 ein. Inklusive o2 Guru.

Man kann ja einfach bei Abfrage GGSN Datensätze nachschauen wann und wie oft und wie lange ich mit welchem Netz verbunden war. Nur leider sehen sie da nicht wo ich bin. Dazu muss man die Zell-ID herausfinden und gucken ob mein Endgerät damit verbunden ist. Und ob ich telefonieren konnte während der Störung kann man so gut wie gar nicht feststellen. Mein Handy macht keine Telefonie mehr über GSM. Also bleibt nur VoLTE. Und wenn 4G nicht geht, kann ich nicht telefonieren. Ganz einfach.


@Tech-Line Dir ist bewusst, dass es keine Vorratsdatenspeicherung gibt? Die Datensätze, die du hier ansprichst, wird es für Dezember / Januar nicht geben. Auch ist es unerheblich ob dein Handy in dem Zeitraum verbunden war oder nicht, sondern ob am Standort das Netz - auch eingeschränkt - verfügbar war oder nicht.


Hast du ne Ahnung. Natürlich kann man im System nachschauen wann ich mit welchem Netz wie lange verbunden war und auch wieviel Daten verbraucht wurden. Dort sieht man auch wenn es Ausland ist, das ist dann nämlich gelb hinterlegt in den entsprechenden Systemen. Die nenne ich jetzt hier mal nicht mehr. Und das geht auch bei zurückliegenden Zeiten. 


Aber ich habe mich damit abgefunden. 4 Monate hinter der Entschädigung herzulaufen reicht dann auch. Werde mich hier abmelden.

Mfg C.


Natürlich kann man das für einen bestimmten Zeitraum sehen, aber nicht Monate später! Die Systeme musst / solltest du nicht nennen, sind aber bekannt. Dennoch muss sich auch Telefonica an die Datenschutzbestimmungen halten. Und wie gesagt, die Verbindungsdaten wären für einen Entschädigungsanspruch leider unerheblich.


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OSZAR »